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Werden die im Tourismussektor Beschäftigten wie Sklaven behandelt?

Werden die im Tourismussektor Beschäftigten wie Sklaven behandelt?

Die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) hat eine wichtige Regelung verabschiedet, die die wöchentlichen Urlaubsansprüche für Arbeitnehmer im Tourismussektor ändert. Laut Ahmet Kıvanç von Habertürk können Angestellte in Beherbergungsbetrieben, die eine Gewerbeerlaubnis vom Ministerium für Kultur und Tourismus erhalten haben, ihren wöchentlichen Urlaub nun bereits nach zehn statt sechs Arbeitstagen nehmen.

Nach der neuen Regelung dürfen Arbeitnehmer zehn aufeinanderfolgende Tage arbeiten und erst am elften Tag eine wöchentliche Pause einlegen. Während das geltende Arbeitsgesetz einen freien Tag pro Woche vorschreibt, ist der Tourismussektor davon ausgenommen. Darüber hinaus werden Beschäftigte im Tourismussektor, die wöchentlich Pause machen, für ihre Schichten an diesem Tag nicht als Überstunden angerechnet.

Die Debatte um die Verfassungswidrigkeit

Artikel 50 der Verfassung gewährt Arbeitnehmern das Recht auf wöchentlichen Urlaub und garantiert dieses Recht somit verfassungsmäßig. Diese Änderung ermöglichte jedoch eine branchenspezifische Lockerung dieser Regelung. Bei Diskussionen im parlamentarischen Planungs- und Haushaltsausschuss argumentierten Arbeitgebervertreter, dass in bestimmten Branchen, insbesondere im Baugewerbe, ähnliche Praktiken notwendig seien.

Es wurde erklärt, dass beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ähnliche Anträge aus anderen Sektoren als dem Baugewerbe eingereicht wurden und dass die neue Regelung künftig möglicherweise auf andere Sektoren ausgeweitet werden könnte.

Reaktion der Arbeitnehmervertreter

Gewerkschaften und andere Organisationen reagierten heftig auf die Entscheidung. Vertreter argumentierten, dass die Lockerung des wöchentlichen Urlaubsanspruchs einen erheblichen Verlust an Rechten für die Arbeitnehmer darstelle und die ohnehin schon harten Bedingungen im Tourismussektor zusätzlich belasten werde.

Während die neue Regelung Arbeitgebern im Tourismussektor betriebliche Erleichterungen bietet, hat sie unter den Arbeitnehmern heftige Debatten ausgelöst. Derzeit läuft ein verfassungsrechtliches Überprüfungsverfahren zu diesem Thema.

aeronews24

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