Ryanair und Jet2 sagen, dass diese Passagiere zusätzliche Dokumente zum Fliegen benötigen

Bestimmte Passagiere von Ryanair und Jet2 benötigen gemäß ähnlichen Geschäftsbedingungen auf den Websites beider Fluggesellschaften ein zusätzliches Dokument, um an Bord des Fluges zu dürfen.
Laut den NHS-Richtlinien können die meisten Frauen mit den richtigen Vorkehrungen, wie beispielsweise einer Reiseversicherung, auch während der Schwangerschaft sicher reisen. Es wird empfohlen, sicherzustellen, dass Ihre Reiseversicherung alle Eventualitäten abdeckt, wie beispielsweise die schwangerschaftsbezogene medizinische Versorgung während der Wehen, eine Frühgeburt und die Kosten für die Änderung des Rückreisedatums, falls die Wehen einsetzen.
Die Haltung der Fluggesellschaften zu schwangeren Frauen in verschiedenen Stadien ist in der Regel ähnlich, obwohl jeder Reiseveranstalter seine eigenen Richtlinien hat. Beispielsweise benötigen Frauen ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft, die mit Ryanair und Jet2 fliegen, ein ärztliches Attest – andernfalls kann ihnen der Zutritt zum Flug verweigert werden.
Ryanair weist darauf hin, dass Sie bis zur 28. Schwangerschaftswoche fliegen dürfen. Ab der 28. Schwangerschaftswoche benötigen Sie eine Flugtauglichkeitsbescheinigung Ihres Arztes/Ihrer Hebamme. Auf der Website heißt es weiter: „Bei einer Einlingsschwangerschaft ist eine Reise nach der 36. Schwangerschaftswoche nicht mehr gestattet. Bei Zwillings-/Drillingsschwangerschaften ist zwischen der 28. und 32. Woche eine Flugtauglichkeitsbescheinigung erforderlich, und eine Reise nach der 32. Schwangerschaftswoche ist nicht mehr gestattet.“
„Wenn Sie Zweifel an Ihrer Flugtauglichkeit haben oder während der Schwangerschaft Komplikationen aufgetreten sind, wenden Sie sich bitte vor der Flugbuchung an Ihren Arzt.“
Jet2 vertritt eine ähnliche Position und erklärt: „Wir können werdende Mütter nicht befördern nach: dem Ende der 35. Schwangerschaftswoche im Falle einer Einlingsschwangerschaft; oder – dem Ende der 33. Schwangerschaftswoche im Falle einer Mehrlingsschwangerschaft (zum Beispiel Zwillinge).
Nach Ablauf der 27. Schwangerschaftswoche ist eine ärztliche Bescheinigung über den Schwangerschaftsverlauf und die Flugtauglichkeit erforderlich, andernfalls behalten wir uns die Verweigerung der Beförderung vor. Das Datum dieser Bescheinigung darf nicht älter als 7 Tage vor dem Hinflug und nicht älter als 16 Tage vor dem Rückflug sein.
In den Richtlinien von easyJet heißt es: „Sie können bis in den späten Schwangerschaftsverlauf reisen“, allerdings heißt es weiter: „Wenn während Ihrer Schwangerschaft Komplikationen aufgetreten sind, sollten Sie vor einem Flug mit uns Ihren Arzt konsultieren.“
„Bei Einzelschwangerschaften können Sie bis zum Ende der 35. Woche reisen. Wenn Sie mehr als ein Baby erwarten, können Sie bis zum Ende der 32. Woche reisen.“
Daily Express