Ein neues, sehr schweres Geschwindigkeitsvergehen

BENUTZERRECHTE - Das Gesetz vom 9. Juli 2025, das die Tötung im Straßenverkehr einführt und der Bekämpfung von Gewalt im Straßenverkehr dient, hat auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung eingeführt. Diese Bestimmungen treten zu einem per Dekret festgelegten Datum, spätestens am 31. Dezember 2025, in Kraft.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h oder mehr drohen Autofahrern in den kommenden Monaten drei Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 3.750 Euro.
Jeder Fahrer, der sich dieses Vergehens schuldig macht, muss außerdem mit den folgenden zusätzlichen Strafen rechnen:
Überspringen Sie die Anzeige1/ Beschlagnahme des Fahrzeugs, mit dem die Straftat begangen wurde, sofern der Täter Eigentümer ist. Die Beschlagnahme ist im Wiederholungsfall zwingend. Das Gericht kann diese Strafe jedoch nicht durch eine besonders begründete Entscheidung verhängen.
2/ Aussetzung der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren, wobei diese Aussetzung nicht auf das Fahren außerhalb der beruflichen Tätigkeit beschränkt ist (kein weißer Führerschein).
3/ Das Verbot, bestimmte Kraftfahrzeuge zu führen, gilt für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren.
4/ Die Verpflichtung, auf eigene Kosten an einem Kurs zur Verkehrssicherheit teilzunehmen.
5/ Entzug der Fahrerlaubnis mit einem Verbot, eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen, für bis zu drei Jahre.
Überspringen Sie die AnzeigeDieses Vergehen führt automatisch zu einem Abzug der Hälfte der maximalen Punktezahl im Führerschein (6 Punkte).
Auch im Wiederholungsfall kann der Verkehrssünder zur Einstellung des Verfahrens eine pauschale Geldbuße in Höhe von 300 Euro (reduziert auf 250 Euro, erhöht auf 600 Euro) zahlen.
Bitte beachten Sie, dass diese Straftat zu einem Eintrag im Strafregister führt.
lefigaro