Können Sie mit einem Gemeinschaftskonto die Schenkungssteuer in Spanien vermeiden?

Sie wissen wahrscheinlich, dass ein Familienmitglied oder Freund in Spanien Schenkungssteuer zahlen muss, wenn Sie ihm Geld schenken. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, diese Steuer zu vermeiden, wenn Sie beispielsweise ein gemeinsames Bankkonto mit Ihrem Familienmitglied haben?
Die typischsten Familienmitglieder, die Geldgeschenke machen, sind natürlich Eltern, die ihren erwachsenen Kindern Geld schenken. Dies können ältere Eltern sein, die ihren Kindern beim Sparen oder bei besonderen Anschaffungen helfen.
Um dies zu umgehen, entscheiden sich manche Menschen beispielsweise für die Eröffnung eines gemeinsamen Bankkontos mit einem oder mehreren ihrer Kinder, sodass sie ihr Geld mit ihnen teilen können.
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Bisher hätte man das so interpretieren können, dass Eltern ihren Kindern heimlich Geld schenken wollten, ohne es als Geschenk zu deklarieren und zu versteuern. Es hätte so gedeutet werden können, dass den Kindern automatisch 50 Prozent der eingezahlten Beträge gehörten.
Das Finanzministerium hat nun allerdings klargestellt, dass die Aufnahme eines Kindes als Mitinhaber eines Bankkontos nicht unbedingt eine automatische Schenkung bedeutet und dass ein Unterschied zwischen dem Besitz eines Bankkontos und dem Besitz von Geld besteht.
Die neue Resolution der Generaldirektion für Steuern vom April 2025 basiert auf verschiedenen Urteilen des Obersten Gerichtshofs, die besagen, dass die Tatsache, dass eine Person Mitinhaber eines Bankkontos ist, nicht bedeutet, dass das Geld, auf das sie Zugriff hat, ihr gehört. Es bedeutet lediglich, dass sie die Erlaubnis zum Zugriff hat und Transaktionen durchführen kann.
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„Miteigentum bedeutet lediglich, dass einem der beiden Eigentümer Geld zur Verfügung steht, ohne dass das Vorhandensein von Miteigentum oder gar gleichen Anteilen an dem besagten Guthaben festgestellt werden muss“, heißt es in der Resolution.
Das Finanzamt geht also nicht automatisch davon aus, dass 50 Prozent des eingezahlten Geldes den Miteigentümern gehören. Vielmehr gehört jedem Miteigentümer nur der von ihm eingebrachte Prozentsatz des Geldes.
Das Finanzamt erkennt die Miteigentümerschaft als eine „Vereinbarung mit dem Finanzinstitut“ an, die das Eigentum an dem Geld nicht berührt und die freie Verfügung über die Gelder auf diesem Konto im Rahmen dieser Finanzvereinbarung ermöglicht.
Dies bedeutet, dass aus Sicht der Bank beide Inhaber über die Mittel verfügen können, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Anteil der Einlage.
Beachten Sie jedoch, dass Sie es auch dann als Geschenk deklarieren müssen, wenn es sich um ein echtes Geschenk handelt. Wahrscheinlich müssen Sie darauf trotzdem Schenkungssteuer zahlen.
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Beachten Sie, dass dies nur gilt, solange beide Parteien noch leben. Wenn beispielsweise ein älterer Elternteil ein gemeinsames Konto mit seinem erwachsenen Sohn oder seiner erwachsenen Tochter hat und dann stirbt, gilt Artikel 1.138 des Zivilgesetzbuches. Dieser besagt, dass der dem Verstorbenen zustehende Anteil dann Eigentum der Erben wird.
Das bedeutet: Kann der überlebende Inhaber keinen höheren Eigentumsanteil nachweisen, fallen 50 Prozent der Einlage in den Nachlass und das Eigentum geht an die Erben über. In diesem Fall müssen diese darauf Erbschaftssteuer zahlen.
Unsere Journalisten bei The Local sind keine Steuerexperten. Dieser Artikel soll hilfreich und informativ sein. Bevor Sie jedoch finanzielle Entscheidungen treffen, sollten Sie immer den Rat eines professionellen Buchhalters oder Steuerberaters einholen.
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