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Ungünstige Änderungen für Passagiere. Es geht um Entschädigungen bei Flugverspätungen

Ungünstige Änderungen für Passagiere. Es geht um Entschädigungen bei Flugverspätungen

Am 5. Juni hat der Rat der Europäischen Union seinen Standpunkt zu Änderungen der Fluggastrechte festgelegt. Die neuen Regelungen, die die EU im Einvernehmen mit der IATA einführen will, würden die Auszahlung von Entschädigungen bei Flugverspätungen vereinheitlichen. Dies hat jedoch leider ungünstige Folgen für die Passagiere selbst. Treten die Reformen in Kraft, können Passagiere erst ab einer vierstündigen Verspätung ( derzeit drei Stunden ) eine Entschädigung verlangen. Auch die Höhe der Leistungen ändert sich.

Die Europäische Union will Veränderungen bewirken

Die am 11. Februar 2024 verabschiedeten EU-Verordnungen, die gemeinsame Regeln für Entschädigung und Unterstützung von Passagieren, beispielsweise im Falle einer erheblichen Flugverspätung, festlegen, könnten sich bald ändern. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments kommt den Fluggesellschaften selbst nicht entgegen, die verpflichtet sind, Passagieren die ihnen zustehende Entschädigung zu zahlen, wenn die Verspätung drei Stunden überschreitet. Obwohl es zahlreiche Ausnahmen von diesen Bedingungen gibt (keine Entschädigung, wenn die Verspätung auf Gründe zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie z. B. Wetterstörungen oder Proteste der Fluglotsen) , entstehen den Fluggesellschaften dadurch dennoch enorme Kosten.

Der Internationale Luftverkehrsverband IATA plädiert schon lange für Änderungen in diesem Bereich. Am 5. Juni 2025 stimmte die Europäische Union zu.

So sieht das Vergütungssystem aus

Sollten die von der EU vorgeschlagenen Änderungen in Kraft treten, können Passagiere für Flüge innerhalb der EU mit einer Verspätung von mehr als vier Stunden eine Entschädigung von 300 Euro fordern. Für Flüge über 3.500 km beträgt die Entschädigungssumme 500 Euro, allerdings nur, wenn die Verspätung sechs Stunden oder mehr betrug. „Derzeit beträgt die Entschädigung zwischen 250 Euro für Strecken bis 1.500 km, 400 Euro für Strecken über 3.500 km und 600 Euro für Strecken über 3.500 km mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden“, schreibt Rynek Lotniczy.

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Wprost

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