Warum es keine gute Idee ist, die Klimaanlage Ihres Autos beim Parken eingeschaltet zu lassen

Mitten in einer Hitzewelle lassen Autofahrer die Klimaanlage im geparkten Auto laufen. Kosten, Verschleiß, Bußgelder ... Diese scheinbar harmlose Geste verbirgt weit weniger erfrischende Realitäten ...
Mitten in einer Hitzewelle ist es verlockend, die Klimaanlage im Auto laufen zu lassen, um den Innenraum kühl zu halten. Das Thema sorgte vor einigen Jahren für Aufsehen: 2019, als Paris unter einer Hitzewelle erstickte und Verkehrsbeschränkungen zur Eindämmung der Umweltverschmutzung eingeführt worden waren, stellte François Ruffin , Abgeordneter für das Département Somme, mehrere Minister im Hof der Nationalversammlung zur Rede. In einem in den sozialen Medien veröffentlichten Video ist zu sehen, wie er auf Dienstfahrzeuge zeigt, deren Motoren laufen und deren Klimaanlage bei unter 40 °C auf Hochtouren läuft, während drinnen Regierungsmitglieder zur Hitzewelle und dem Klimanotstand befragt wurden. „ Tun Sie, was ich sage, nicht was ich tue “, witzelte er und prangerte den Widerspruch zwischen offiziellen Reden und dem tatsächlichen Verhalten der politischen Führung an.
Abgesehen von dieser Anekdote ist das französische Gesetz eindeutig: Es ist verboten, den Motor eines Fahrzeugs im Stand laufen zu lassen, außer in Fällen absoluter Notwendigkeit. Artikel R318-1 der Straßenverkehrsordnung legt den Grundsatz fest: „ Kraftfahrzeuge dürfen keine giftigen, ätzenden oder übelriechenden Abgase unter Bedingungen ausstoßen, die die Bevölkerung belästigen oder die öffentliche Gesundheit und Sicherheit gefährden könnten.“
Dieser Grundsatz wurde in einem Dekret (vom 12. November 1963, das noch heute in Kraft ist) sehr deutlich dargelegt, in dem der Minister für öffentliche Arbeiten und Verkehr, Marc Jacquet, in Artikel 2 klar schrieb: „ Bei geparkten Fahrzeugen muss der Motor abgestellt sein, außer in dringenden Fällen, insbesondere beim Kaltstart .“ Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen droht eine Geldstrafe der vierten Klasse in Höhe von 135 Euro.
Bei den meisten Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist die Nutzung der Klimaanlage bei ausgeschaltetem Motor nicht möglich. Nur bei einigen Hybrid- oder Elektrofahrzeugen ist der Betrieb der Klimaanlage auch ohne laufenden Verbrennungsmotor möglich, da der Kompressor des Fahrzeugs unabhängig vom Verbrennungsmotor betrieben werden kann.
Wenn die Gesetzgebung diesen Rahmen vorsieht, basiert er auf Umweltaspekten. Ein Fahrzeug mit Klimaanlage stößt etwa 5 % mehr CO2 aus als ein Fahrzeug ohne Klimaanlage. Man sollte jedoch bedenken, dass diese Praxis sonst teuer zu stehen kommen kann. Der Kraftstoffverbrauch im Leerlauf mit Klimaanlage ist besonders hoch. Eine gängige Schätzung geht davon aus, dass ein Motor im Leerlauf etwa 4 Liter Kraftstoff pro Stunde verbraucht. Der Betrieb einer Klimaanlage führt zu einem Mehrverbrauch von etwa 2 Litern pro 100 Kilometer in der Stadt und 0,4 Litern auf der Autobahn. Darüber hinaus erhöht ein längerer Leerlauf der Klimaanlage die Belastung des Motors und kann zu vorzeitigem Verschleiß der Komponenten führen.
Kurz gesagt: Autofahrer, die der Geldstrafe entgehen, müssen letztendlich bei der technischen Überprüfung an der Tankstelle oder in der Werkstatt bezahlen...
lefigaro